Welche Bedeutung hat das Inkassounternehmen?
Unternehmen für Inkasso ziehen geschäftsmäßig die Forderungen ihrer Kunden ein. Ihr Ziel ist die schnellstmögliche Begleichung der offenen Positionen. Um ihre Aufgaben optimal auszuführen, arbeiten sie mit den unterschiedlichen Kanälen, die das Internet bietet.
Um diese Forderungen einziehen zu können, müssen diese zuvor fällig und angemahnt worden sein. Sie wurden jedoch noch nicht vom Gläubiger gerichtlich geltend gemacht. Das hängt damit zusammen, dass dieser Weg mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Setzt das Unternehmen gleich auf den gerichtlichen Prozess, so müssen neben den Anwaltskosten auch die des Verfahrens verauslagt werden.
Grundsätzlich kann der Gläubiger das Inkasso selbst durchführen. Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Einrichtung einer eigenen Mahnabteilung nicht. Die Verbindung von kaufmännischen und juristischen Aufgaben können die Wirtschaftsjuristen der Unternehmen für Inkasso professioneller ausfüllen.
Sobald der Auftrag an das Unternehmen für Inkasso erteilt worden ist, leistet der Schuldner nur noch befreiend an diesen Dienstleister, der für seine Leistungen eine Gebühr erhebt. Diese stellt er jedoch direkt dem Schuldner in Rechnung. Um den Betrag einzufordern, erstellt der Inkassodienstleister, z.B. Inkassobüro Förstner GmbH eine schriftliche Zahlungsaufforderung. In dieser sind sowohl der Rechnungsbetrag, die Zinsen als auch seine Bearbeitungsgebühr enthalten. Im nächsten Schritt werden dem angeschriebenen Schuldner Fristen zur Zahlung gesetzt und weitere Maßnahmen angedroht. Meistens meldet sich der Betreffende beim Inkassodienstleister. Bei einem Telefonat oder in einem persönlichen Gespräch klären die Beteiligten das weitere Vorgehen. Hier bietet sich eine Teilzahlung an, da viele die komplette Bezahlung nicht auf einmal leisten können.
Als Nächsten es folgt auf Wunsch des Auftraggebers das gerichtliche Mahnverfahren, sollte der Schuldner trotz Absprache nicht zahlen. Es kommt aber auch zur Anwendung, wenn er überhaupt nicht auf das Schreiben des Unternehmens für Inkasso reagiert. Zu diesem Zweck erteilt der Auftraggeber dem Dienstleister eine notwendige schriftliche Vertretungsbefugnis. Diese richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Das gerichtliche Mahnverfahren endet im günstigsten Fall mit einem vollstreckbaren Titel. Dieser kann durch das Inkassounternehmen oder einen bestellten Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Auch hier greift die Zivilprozessordnung. Dafür ist aber auch eine positive Bonitätsprüfung notwendig. Alternativ kann auch ein Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss eingesetzt werden.
Kann das Unternehmen für Inkasso die Forderung nicht einziehen, da die Bonitätsprüfung negativ ausfiel, stellt es den Schuldner unter die Langzeitbeobachtung. Diese kann bis zu dreißig Jahre laufen, da sie erst nach dieser Frist verjährt. Zur Langzeitbeobachtung zählen die Adresspflege, die Überwachung der Vermögensverhältnisse sowie die Führung der Debitoren-Konten.
Doch welche Kosten entstehen für den Gläubiger? Die erste Mahnung kann ihm zugemutet werden. Beauftragt er schon jetzt ein Unternehmen für Inkasso, so muss er die damit verbundenen Kosten eventuell selbst tragen, sollte der Schuldner dies ablehnen. Vereinbaren der Auftraggeber und das Inkassounternehmen eine Erfolgsprovision, so trägt der Gläubiger diese allein.